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Originally posted by bekeuchel:
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Der Reisende, mit einer entsprechenden Versicherung muss die o. a. Kosten bezahlen, kann aber u. U. seine Reisenkostenrücktrittsversicherung damit belasten.
Wenn ich das richtig sehe übernimmt eine Versicherung nur den Schaden, der bei rechtzeitiger Anmeldung entstanden wäre. ....Sollte es anders sein, wäre ich an einer Antwort natürlich auch interessiert.
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Hallo Forumgemeinde, hier oppi und bekeuchel,
bereits vor mehr als 25 Jahren hatten ich diesbezüglich schon meine einschlägigen Erfahrungen mit einer ReiseRücktrittVersicherung machen dürfen:
Statt abends die geplante Reise in ein schwedisches Ferienhaus (hier die Verbindung zu/mit Marita) anzutreten, bin ich mit dem fertiggepackten Auto dem Krankenwagen mit meinem Sohn an Bord nachgefahren.
Da mir der behandelnde Arzt signalisierte, nach einer entsprechende Untersuchung mit anschließender „onenight“ Verweildauer auf Station, stünde wahrscheinlich einer verspäteten Reise nicht weiter im Wege, veranlasste ich damals, dass dem Vermieter dies per Telefon und Telegramm mitgeteilt wurde – ich verbrachte ja die Nacht bei meinem Nachwuchs!
Als dann die endgültige Absage der Reise doch unvermeidbar wurde, wurde dies ebenfalls dem Vermieter, dem Vermittler und natürlich auch dem Versicherungsträger in entsprechender Form mitgeteilt!
Die Überraschung folgten dann nach einigen Wochen: Die ReiseRücktrittVersicherung verweigerte die Kostenübernahme mit dem Verweis, wir hätten bereits
mit der Erkrankung des mitreisenden Kindes die Reise in Gänze stornieren müssen. Durch unsere 1-tägige!! zögerliche Haltung hätten wir den Versicherungsschutz verwirkt, da dem Vermittler und dem Vermieter keine ausreichende Möglichkeit eingeräumt werden konnte, das Objekt anderweitig weiterzuvermitteln.
Da die Versicherung einen auswärtigen Sitz hatte – was haben wir damals darauf geachtet, wo die Versicherung ihren Gerichtstand hat! – hätte es zur Durchsetzung unseres „Anspruches“ neben einem ortsansässigen noch eines Korrespondenzanwaltes bedurft, um „irgendetwas zu stemmen“.
In dem hier vorgetragenen Fall, wo bereits heute schon die „Gefahr besteht, Leistungen aus der Versicherung“ abfordern zu müssen – ich gehe ja davon aus, das unser Forummitglied viel lieber mit allen gesunden Familien in den Erholungsurlaub abdüsen würde, wenn es denn vertretbar ist -- steht zu befürchten, dass sich die Versicherungsgesellschaft genau auf diese Gefahrenabwendung/-minimierung zurückziehen wird und wenn überhaupt, erst nach „deutlicher Auseinandersetzung“ zu Teilleistungen bereit sein wird.
Bleibt also nur unserem Forumsmitglied
justice (Maria) zu raten, wahrscheinlich auch im Interesse des kleinen Patienten, auf
diese Reise
zu diesem Zeitpunkt zu verzichten und mit dem Veranstalter schon jetzt nach einer Alternativ-Cruise zu vergleichbaren Konditionen zu suchen!
Ich für meinen Teil würde mich „dieses Risikos in g e s u n d h e i t l i c h e r und finanzieller Hinsicht“ nicht aussetzen wollen! Ich selbst musste in 2003 aus ähnlichem Grund binnen kurzer Zeit eine zweite, meine Ersatz-cruise, ebenfalls absagen, wenngleich zwischen Eingriff und Cruise noch locker einige Wochen lagen, aber der Genesungsverlauf eine solche Reise nicht zuließ.
Glaubt mir, es würde kein Urlaub, deshalb schon jetzt nach der Alternative suchen!
Weiterhin, schönen Abend,
mmGaB
Klaus
KL-Berlin