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  #1 (permalink)  
Old 08-02-2005, 12:16 PM
Senior Member
 
Join Date: Nov 2004
Location: Kiel, Germany
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Hallo Zusammen,

über folgende Frage wurde heute auf der Arbeit lange diskutiert... Was denkt Ihr darüber ?

Angenommen ein deutscher Staatsbürger verübt auf einem Kreuzfahrtschiff unter Flagge der Bahamas ein wie auch immer geartetes Verbrechen.
Welches Recht gilt für diesen Fall und wie würde mit dem Täter verfahren werden ?

Grundsätzlich müsste doch eigtl. das Recht des Flaggenstaates gelten oder ?

Vielen Dank für Eure Antworten bereits im voraus.

Viele Grüße aus Kiel.

Andreas
__________________



  #2 (permalink)  
Old 08-02-2005, 12:16 PM
Senior Member
 
Join Date: Nov 2004
Location: Kiel, Germany
Posts: 151
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Hallo Zusammen,

über folgende Frage wurde heute auf der Arbeit lange diskutiert... Was denkt Ihr darüber ?

Angenommen ein deutscher Staatsbürger verübt auf einem Kreuzfahrtschiff unter Flagge der Bahamas ein wie auch immer geartetes Verbrechen.
Welches Recht gilt für diesen Fall und wie würde mit dem Täter verfahren werden ?

Grundsätzlich müsste doch eigtl. das Recht des Flaggenstaates gelten oder ?

Vielen Dank für Eure Antworten bereits im voraus.

Viele Grüße aus Kiel.

Andreas
__________________



  #3 (permalink)  
Old 08-02-2005, 12:28 PM
oppis's Avatar
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Join Date: Jan 2005
Location: Wuppertal, Germany
Posts: 1,769
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Hallo Andreas,

wie bitte schön kommt man auf solch ein Thema.
Habt ihr etwa diskutiert, wie man seine Frau bei einer Cruise am besten entsorgen kann?

Ich glaube für die Beantwortung dieser Frage benötigen wir einen Juristen der in internationalem Recht bewandert ist.

Gruß aus dem Bergischen, bin gespannt, ob Antworten kommen.

Marita
__________________


  #4 (permalink)  
Old 08-02-2005, 01:43 PM
Raoul Fiebig's Avatar
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Join Date: Jun 2002
Location: Paderborn, Germany
Posts: 8,512
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Hallo allerseits,

ob unser Käpt'n so etwas als Teil seiner Ausbildung gelernt hat? Wundern würd's mich nicht.
__________________
Best regards,

Raoul Fiebig

  #5 (permalink)  
Old 08-02-2005, 01:44 PM
Senior Member
 
Join Date: Nov 2004
Location: Kiel, Germany
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Hi Marita,

nein darum ging es nicht *fg*... ist ein Kollege drauf gekommen. Er sagte aus Spaß dass er auf einem Schiff mit 1500 Pax "Amok" laufen würde... . Daraufhin enbrannte eine Diskussion wie den rechtliche Situation auf Schiffen eigentlich aussieht.

Nur um noch einmal klarzustellen, es soll niemand entsorgt werden ;-)

Viele Grüße aus Kiel

Andreas
__________________



  #6 (permalink)  
Old 08-02-2005, 03:14 PM
Raoul Fiebig's Avatar
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Join Date: Jun 2002
Location: Paderborn, Germany
Posts: 8,512
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quote:
Originally posted by ASchröder:
Er sagte aus Spaß dass er auf einem Schiff mit 1500 Pax "Amok" laufen würde... .


Hallo Andreas,

in Amerikanistan hätte er nach so einer Bemerkung vermutlich binnen kurzer Zeit das FBI oder ein SWAT-Team vor der Tür stehen gehabt.
__________________
Best regards,

Raoul Fiebig

  #7 (permalink)  
Old 08-02-2005, 09:10 PM
Senior Member
 
Join Date: Nov 2004
Location: Kiel, Germany
Posts: 151
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Hallo Raoul,

ok das hast Du natürlich recht, auch wenn es natürlich nur auf die Anzahl der Passagiere gemünzt war. Er mag halt nur kleiner Schiffe mit weniger Pax.

Viele Grüße

Andreas
__________________



  #8 (permalink)  
Old 08-03-2005, 04:27 AM
Senior Member
 
Join Date: Feb 2005
Posts: 150
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also innerhlab der Meilenzone gilt das Recht des jeweiligen Landes, in dem das Schiff liegt, außerhalb das Recht des Landes, zu dem die Reederei gehört. Auf der Aida hat einer eine Leuchtrakete gezündet, Drogen genommen und die Kabine unter Wasser gesetzt. der wurde unter Arrest gesetzt und in Trinidad rausgeschmissen. Rückflug über London - die dortigen behörden haben sich ihm angenommen. da gehörte Aida irgendwie zu P&O oder so.

Bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist es ebenso.

Also, liebe nich Amoklaufen auf amerikanischen Schiffen ;-)))
__________________
  #9 (permalink)  
Old 08-03-2005, 10:03 AM
Junior Member
 
Join Date: May 2005
Posts: 28
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Also, nach § 4 StGB gilt das deutsche Strafrecht jedenfalls, wenn das jeweilige Schiff unter deutscher Flagge fährt.

Bei Schiffen unter anderen Flaggen gilt (neben der Strafbarkeit nach dem jeweiligen Landesstrafrecht) das deutsche Strafrecht bei den Katalogtaten nach den §§ 5 und 6 StGB (z.B. Verschleppung, Kindesentziehung, Menschenhandel) ohne Berücksichtigung des Tatortrechts sowie nach § 7 StGB dann, wenn die Tat von einem Deutschen und/ oder gegen einen Deutschen begangen wurde und die Tat am jeweiligen Ort nach dem dort geltenden Recht auch mit Strafe bewehrt ist.

Also lieber nirgendwo Amok laufen... ;-)
Gruß Jan
  #10 (permalink)  
Old 08-03-2005, 10:17 AM
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Join Date: Jul 2002
Location: Nordenham/Germany
Posts: 841
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Hat er, Raoul, hat er...

Ich kann nur für deutsches Recht sprechen, vermute aber, daß es bei den anderen Flaggenstaaten ähnlich bzw. gleich ist. Auf einem Schiff unter deutscher Flagge gilt uneingeschränkt deutsches Recht, ob im Hafen oder auf See. Wenn Behörden zB ein Schiff unter deutscher Flagge betreten, betreten sie deutsches Hoheitsgebiet. Flippt zB nun ein Crewmitglied oder ein Passagier aus, kann der Kapitän ihn an die örtlichen Behörden überstellen. In schlimmen Fällen wie zB Mord aber müssen die ihn nach Deutschland ausliefern, da er in jedem Fall nach deutschem Recht bestraft werden muss.

Wie gesagt, so sieht es bei uns aus und ich vermute ganz stark, daß es bei den anderen Ländern genauso ist. Davon, daß das Recht eines Landes an Bord gilt, in dessen Hoheitsgewässern das Schiff liegt, habe ich noch nie was gehört...
__________________
Viele Grüße

Stephan
 
 

Tags
90, auf, bor, bord, deutscher, eines, flagge, gilt, kreuzfahrtschiffen, kreuzfahrtschiffes, mit, recht, schiffen, schiffes, welches


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