über folgende Frage wurde heute auf der Arbeit lange diskutiert... Was denkt Ihr darüber ?
Angenommen ein deutscher Staatsbürger verübt auf einem Kreuzfahrtschiff unter Flagge der Bahamas ein wie auch immer geartetes Verbrechen.
Welches Recht gilt für diesen Fall und wie würde mit dem Täter verfahren werden ?
Grundsätzlich müsste doch eigtl. das Recht des Flaggenstaates gelten oder ?
über folgende Frage wurde heute auf der Arbeit lange diskutiert... Was denkt Ihr darüber ?
Angenommen ein deutscher Staatsbürger verübt auf einem Kreuzfahrtschiff unter Flagge der Bahamas ein wie auch immer geartetes Verbrechen.
Welches Recht gilt für diesen Fall und wie würde mit dem Täter verfahren werden ?
Grundsätzlich müsste doch eigtl. das Recht des Flaggenstaates gelten oder ?
nein darum ging es nicht *fg*... ist ein Kollege drauf gekommen. Er sagte aus Spaß dass er auf einem Schiff mit 1500 Pax "Amok" laufen würde... . Daraufhin enbrannte eine Diskussion wie den rechtliche Situation auf Schiffen eigentlich aussieht.
Nur um noch einmal klarzustellen, es soll niemand entsorgt werden ;-)
also innerhlab der Meilenzone gilt das Recht des jeweiligen Landes, in dem das Schiff liegt, außerhalb das Recht des Landes, zu dem die Reederei gehört. Auf der Aida hat einer eine Leuchtrakete gezündet, Drogen genommen und die Kabine unter Wasser gesetzt. der wurde unter Arrest gesetzt und in Trinidad rausgeschmissen. Rückflug über London - die dortigen behörden haben sich ihm angenommen. da gehörte Aida irgendwie zu P&O oder so.
Bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist es ebenso.
Also, liebe nich Amoklaufen auf amerikanischen Schiffen ;-)))
Also, nach § 4 StGB gilt das deutsche Strafrecht jedenfalls, wenn das jeweilige Schiff unter deutscher Flagge fährt.
Bei Schiffen unter anderen Flaggen gilt (neben der Strafbarkeit nach dem jeweiligen Landesstrafrecht) das deutsche Strafrecht bei den Katalogtaten nach den §§ 5 und 6 StGB (z.B. Verschleppung, Kindesentziehung, Menschenhandel) ohne Berücksichtigung des Tatortrechts sowie nach § 7 StGB dann, wenn die Tat von einem Deutschen und/ oder gegen einen Deutschen begangen wurde und die Tat am jeweiligen Ort nach dem dort geltenden Recht auch mit Strafe bewehrt ist.
Ich kann nur für deutsches Recht sprechen, vermute aber, daß es bei den anderen Flaggenstaaten ähnlich bzw. gleich ist. Auf einem Schiff unter deutscher Flagge gilt uneingeschränkt deutsches Recht, ob im Hafen oder auf See. Wenn Behörden zB ein Schiff unter deutscher Flagge betreten, betreten sie deutsches Hoheitsgebiet. Flippt zB nun ein Crewmitglied oder ein Passagier aus, kann der Kapitän ihn an die örtlichen Behörden überstellen. In schlimmen Fällen wie zB Mord aber müssen die ihn nach Deutschland ausliefern, da er in jedem Fall nach deutschem Recht bestraft werden muss.
Wie gesagt, so sieht es bei uns aus und ich vermute ganz stark, daß es bei den anderen Ländern genauso ist. Davon, daß das Recht eines Landes an Bord gilt, in dessen Hoheitsgewässern das Schiff liegt, habe ich noch nie was gehört...